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Bediener Teleskopmaschinen (aller Arten)

Auf Baustellen, in der Landwirtschaft und auch im innerbetrieblichen Transportwesen nehmen Teleskopmaschinen jedweder Art eine immer entscheidendere Rolle ein. Die Bedienung darf nur durch körperlich und geistig geeignete Personen, die ihre Qualifikation nachweisen können, erfolgen. Wir vermitteln Ihnen diese Qualifikation in Theorie und Praxis.

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Anfragen

Können, Geschicklichkeit und ein sehr ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sind u.a. Voraussetzung für den Umgang mit einer Teleskopmaschine.

Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Teleskopmaschinen mit den unterschiedlichsten Funktionen und Anbauteilen nur Personen beauftragen, die für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Außerdem müssen diese Personen schriftlich vom Unternehmer beauftragt werden.

Bediener von Teleskopmaschinen (aller Arten) werden u.a. gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308-009, DGUV Grundsatz 308-008, TRBS 1201, TRBS 1203 ausgebildet.

Nutzen:

  • Unfallrisiken werden verringert durch umsichtige und situationsangepasste Fahrweise
  • Ausbildung zur sensiblen Fahrtechnik
  • Reduzierung der Schadensfälle und Kosten

Teilnehmer:

Alle Mitarbeiter, die mit einer Teleskopmaschine tätig werden.


Ablauf der unterschiedlichen Arten:

     Stufe 1: Grundschulung (Allgemeine Qualifizierung)

     für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1

     (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

     für Teilnehmer mit min. einjähriger Praxiserfahrung    

     Dauer: 1 Tag


                         alternativ

                         Stufe 1: Grundschulung (Allgemeine Qualifizierung)

                         für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1

                         (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)

                         für Neueinsteiger

                         Dauer: 2 Tage


     ggfs. zusätzlich

     Stufe 2a: Zusatzqualifizierung

     für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2

     (drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb)

     für Teilnehmer, die unsere Grundschulung absolviert haben.

     Dauer: 1 Tag


     ggfs. zusätzlich

     Stufe 2b: Zusatzqualifizierung

     für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-3

     (für den Einsatz als Hubarbeitsbühne)

     für Teilnehmer, die unsere Grundschulung absolviert haben.

     Dauer: 1 Tag


Kombinieren Sie mehrere Kurse und sichern Sie sich Ihren Vorteilspreis.

Wir stimmen mit Ihnen die für Sie (oder Ihre Mitarbeiter) passende Qualifikation ab.

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