Sicherheitsbeauftragte - Ausbildung
Die Verpflichtung des Unternehmers, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen und Ihnen eine Aus- und Fortbildung zu ermöglichen, ist in der Sozialgesetzgebung verankert.
Verfügbare Termine:
Donnerstag, 12.12.2024
08:00 - 17:00
Donnerstag, 22.05.2025
08:00 - 17:00
Donnerstag, 11.12.2025
08:00 - 17:00
§ 22 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII): In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder des Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.
Sicherheitsbeauftragte sind hochmotivierte Mitarbeiter, bei denen es gilt, das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter ebenso zu steigern wie auch die Notwendigkeit der sachgerechten Pflege und Wartung beim Umgang mit Maschinen und Werkzeugen.
Nutzen:
- Unfallrisiken werden verringert durch umsichtiges und situationsangepasstes Verhalten der Mitarbeiter.
- Optimale Betriebsbereitschaft durch vorbeugende Maßnahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Schadens- und Kostenminimierung durch Sensibilisierung für Wartung, Pflege und Einsatz von Maschinen und Werkzeugen
- BG-Richtlinien sind erfüllt.
Teilnehmer:
Alle Mitarbeiter ohne Vorgesetztenfunktion.