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Anschläger / Einweiser (Befähigung)

Einweiser für den Kranbetrieb für den sicheren Lastentransport mit Kranen

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Arbeitgeber beauftragen im Rahmen ihrer Pflichtübertragung gemäß BGB und ArbSchG besonders ausgebildete Beschäftigte (Anschläger/Einweiser) mit dem Anschlagen von Lasten und der Einweisung von Kranführern, zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten, der Arbeitsmittel und der zu transportierenden Lasten.

Es ist die einzige Möglichkeit, die Benutzung der Arbeitsmittel sicher und rechtskonform zu gestalten.

Mit unserem Ausbildungszertifikat und dem nachfolgenden Zugang in ein Fort- und Weiterbildungssystem können Beschäftigte aus Unternehmen oder externe Fachkräfte ihre aktuelle fachliche Kompetenz jederzeit nachweisen. 

Nutzen & Ziele

  • Die Inhalte sind praxisgerecht dargestellt. Übersichtliche Lehrtexte, versehen mit zahlreichen Grafiken und themenspezifischen Zusatzinformationen, Verweisen auf Rechtsvorschriften und Normen, sind integriert.
  • Jedes Kapitel wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.
  • Der erforderliche individuelle Zeitaufwand ist von den Vorkenntnissen abhängig.
  • Die Führungskräfte bzw. Auftraggeber werden in ihrer persönlichen Haftung maßgeblich entlastet.
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